Praxisorganisation
Abrechnung
Grundsätzlich erhalten alle Patienten eine privatärztliche Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Auswahl der Abrechnungsziffer richtet sich nach den erbrachten Leistungen. In der Homöopathie ist hierbei der zeitliche Aufwand mit entscheidend. Kurze Beratungen kosten nur wenige Euro, komplizierte Erstgespräche über mehrere Stunden sind entsprechend teurer.
Neben Gesprächs- und Beratungsziffern können natürlich auch erforderliche körperliche Untersuchungen, Labortests oder Zuschläge, wie zum Beispiel für Beratungen an Wochenenden oder in der Nacht abgerechnet werden.
Privat krankenversicherte und/oder beihilfeberechtigte Patienten haben in der Regel Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten.
Mitgliedern gesetzlicher Krankenversicherungen, die eine Kostenübernahme privatärztlich erbrachter Leistungen ausschließen, kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung empfohlen werden. Hierbei ist jedoch auf verschiedene Kriterien zu achten, da die angebotenen Verträge nicht alle für eine Behandlung in der homöopathischen ärztlichen Privatpraxis geeignet sind.
Um unangenehmen Überraschungen zu entgehen, sollten Sie sich vor Abschluss eines Vertrages genau informieren. Eine Hilfestellung dazu finden sie hier.
Die Auswahl der Abrechnungsziffer richtet sich nach den erbrachten Leistungen. In der Homöopathie ist hierbei der zeitliche Aufwand mit entscheidend. Kurze Beratungen kosten nur wenige Euro, komplizierte Erstgespräche über mehrere Stunden sind entsprechend teurer.
Neben Gesprächs- und Beratungsziffern können natürlich auch erforderliche körperliche Untersuchungen, Labortests oder Zuschläge, wie zum Beispiel für Beratungen an Wochenenden oder in der Nacht abgerechnet werden.
Privat krankenversicherte und/oder beihilfeberechtigte Patienten haben in der Regel Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten.
Mitgliedern gesetzlicher Krankenversicherungen, die eine Kostenübernahme privatärztlich erbrachter Leistungen ausschließen, kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung empfohlen werden. Hierbei ist jedoch auf verschiedene Kriterien zu achten, da die angebotenen Verträge nicht alle für eine Behandlung in der homöopathischen ärztlichen Privatpraxis geeignet sind.
Um unangenehmen Überraschungen zu entgehen, sollten Sie sich vor Abschluss eines Vertrages genau informieren. Eine Hilfestellung dazu finden sie hier.